Nützen Sie nun den Gesundheitshunderter der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Um den Kostenzuschuss des "Gesundheitshunderters" für Massagen bei nutzen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
Mehr Informationen unter: www.esv-sva.sozvers.at
Mit einer Verordnung Ihres Arztes und einer Bewilligung seitens Ihrer Krankenkasse können Sie sich die Kosten der Behandlung teilweise ersetzen lassen.